weiterbildung

Unser Weiterbildungsangebot wird derzeit neu ausgerichtet. Gerne werden wir Sie zeitnah darüber informieren.

Mit dem Inkrafttreten der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind die Rahmenbedingungen für deren Mitglieder geregelt worden.
Eine Voraussetzung für Absolventen der Studienrichtung Architektur , Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung zur Eintragung in die jeweilige Liste der Kammer ist der Nachweis der Weiterbildung von 80 Stunden innerhalb von 2 Jahren. Bereits eingetragene Mitglieder sind zu 8 Stunden Fortbildung im Jahr verpflichtet. Die Hochschule Ostwestfalen-Lippe ist mit ihrem An-Institut, der werkstatt.emilie als Fort- und Weiterbildungsträger anerkannt, alle Veranstaltungen entsprechen den Anforderungen der Fort- und Weiterbildungspflicht und werden von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt. Zu einem großen Teil werden die Veranstaltungen auch von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen anerkannt.

Die Seminare sind als Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen gekennzeichnet.

An Weiterbildungen können Absolventen und Absolventinnen (also 'Noch-Nicht-Mitgleider' der AKNW) teilnehmen, um so ihre 80 Stunden Weiterbildung für die Eintragung in die Liste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen nachweisen zu können. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist generell möglich, dafür werden jedoch keine Weiterbildungsstunden durch die AKNW angerechnet.
Fortbildungen richten sich an Mitglieder der Architektenkammer, die ihrer Fortbildungsverpflichtung nachkommen möchten. Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen ist generell möglich, dafür werden jedoch keine Fortbildungsstunden durch die AKNW angerechnet.
In allen angebotenen Seminaren sind interessierte Gäste ebenfalls willkommen, diese fallen unter 'Nicht-Mitglieder'.